AGB
Die AGB zum Download
Allgemeine Geschäfts-, Miet- und Zahlungsbedingungen
für das Ferienhaus Schatztruhe, Am Dünenwald 89, 18551 Glowe
1. Das Angebot ist freibleibend. Änderungen der Ausstattungsmerkmale des Mietobjektes in Prospekten und Webseiten bleiben vorbehalten, sofern sie nicht schriftlich zugesichert sind.
2. Buchungsanfragen sind für beide Vertragsparteien unverbindlich.
3. Die Anmeldung des Mieters hat schriftlich, per Telefax oder per E-Mail oder auf unserer Webseite www.schatztruhe-glowe.de zu erfolgen. An dieses Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ist der Mieter für die Dauer von 5 Tagen ab Eingang beim Vermieter gebunden. Der Vertrag kommt endgültig erst durch die schriftliche oder per E-Mail übersandte Bestätigung des Vermieters zustande. Der Mieter kann dieses Angebot durch von ihm unterschriebene Rücksendung des Mietvertrages per Post oder per E-Mail innerhalb dieser Frist annehmen. Bei kurzfristigen Buchungen (unter 7 Tagen vor Anreisetag) erfolgt der Vertragsabschluss durch entsprechende übereinstimmende Erklärung beider Vertragsparteien in Schriftform oder per E-Mail.
4. Mündliche Auskünfte oder Reservierungen sind für beide Seiten unverbindlich.
II. Preise, Zahlungen und Fälligkeit
1. Es gelten die Mietpreise in unserer Preisliste. Bei den Preisangaben handelt es sich um Bruttopreise.
2. Die Endreinigung ist verbindlich und kostet derzeit 115,00 €
3. Mit dem Mietpreis wird eine Kaution von 200,00 € fällig, nach Ihrer Abreise erhalten Sie die Kaution bei Mängelfreiheit umgehend per Überweisung zurück (spätestens 7 Tage).
4. Die Kurtaxe gemäß aktueller Kursatzung ist vor Ort bei der Schlüsselübergabe durch unseren Objektbetreuer, Herrn Köhler, zu entrichten. Die aktuelle Kursatzung finden Sie auf unserer Homepage www.schatztruhe-glowe.de
5. Der Mieter hat die Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises binnen 7 Banktagen nach Eingang der Buchungsbestätigung des Vermieters auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Konto zu zahlen. Die Restzahlung hat der Mieter spätestens 30 Tage vor Mietbeginn auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto des Vermieters zu zahlen.
6. Bei kurzfristigen Vertragsabschlüssen unter einem Monat vor Anreisetag hat der Mieter den vollen Vertragspreis unverzüglich an den Vermieter zu begleichen und die Bezahlung des vollen Vertragspreises bei Übergabe der Hausschlüssel nachzuweisen (etwa durch Original-Bankbestätigung, Original-Kontoauszug, Barzahlung bei Anreise).
III. Leistungen des Vermieters
1. Der Mietpreis schließt folgende Leistungen des Vermieters ein: Überlassung des Mietobjektes zur Nutzung während der Mietdauer, Übernahme der Nebenkosten (Wasser, Heizung, Strom, WLAN) Weitere Leistungen (z. B. Wäschepakete, Betten beziehen, Feuerholz) können kostenpflichtig gebucht werden.
IV. Belegung des Ferienhauses, Untervermietung
1. Die Belegung des Hauses, Schuppen und Garten ist nur mit der Anzahl der Personen gestattet, die im Vertrag festgelegt wurden. Unbenommen ist dabei der kurzzeitige Besuch (ohne Übernachtung) von Gästen des Mieters.
2. Die gänzliche oder teilweise Untervermietung des Ferienhauses ist nicht gestattet.
3. Der Mieter ist, sofern nicht vom Vermieter schriftlich oder per E-Mail zugesichert, während der Mietdauer berechtigt, zwei motorbetriebene Fahrzeuge (Kraftfahrzeug oder Motorrad) auf dem Parkplatz des Vermieters, und zwar nur auf den ihm zugewiesenen zwei Parkflächen, abzustellen. Jegliche weitere Nutzung des Ferienparkgeländes durch den Mieter oder Gästen des Mieters mit motorbetriebenen Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Motorrad) ist untersagt. Das Abstellen motorbetriebener Fahrzeuge (Kraftfahrzeug oder Motorrad) außerhalb der dem Mieter zugewiesenen Parkfläche (z.B. Wege, Grünflächen) ist generell untersagt. Ebenso ist es generell untersagt, Lastkraftwagen, Anhänger und Wohnmobil / Wohnwagen auf das Ferienparkgelände zu bringen. Der Mieter steht dafür ein, dass seine Gäste diese Bestimmungen einhalten.
V. Ankunft und Abreise, Schlüssel und Schlüsselhaftung
1. Das Mietobjekt ist am Tag des Mietbeginns ab 16:00 Uhr zu übernehmen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder per E-Mail eine andere Ankunftszeit vereinbart wurde. Die Schlüsselübergabe erfolgt vor Ort durch unseren Objektbetreuer, Herrn Köhler, Am Kurpark 1, 18551 Glowe. Bitte kontaktieren Sie ihn rechtzeitig vor Ihrer Ankunft am Ferienhaus unter Tel.: 0162-736 75 24.
2. Sofern sich der Mieter verspätet, hat er dies unverzüglich telefonisch dem Objektbetreuer mitzuteilen. Eine spätere Übergabe des Mietobjektes, die außerhalb der der fernmündlich vereinbarten Uhrzeit liegt, wird vom Vermieter nicht gewährleistet.
3. Die Rückgabe des vollständig geräumten Mietobjektes und der vom Vermieter übergebenen Schlüssel erfolgt am vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr. Die genaue Abreisezeit muss im Vorfeld unserem Objektbetreuer, Herrn Köhler, telefonisch unter Tel.: 0162-736 75 24 avisiert werden. Die Rückgabe zu einer anderen Uhrzeit bedarf der Vereinbarung der Vertragsparteien. Bei der Übergabe des Hauses, nach Beendigung der Mietdauer hat der Mieter das Geschirr sauber zu hinterlassen (den Geschirrspüler ausgeräumt), den Kühlschrank geleert, den Abfall entsorgt, den Kamin und Grill gereinigt und das Haus aufgeräumt zu übergeben.
VI. Sorgfaltspflichten des Mieters
1. Dem Mieter steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen und die zum Haus gehörenden Außenflächen einschließlich der ihm zugewiesenen Stellplätze allein zu nutzen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt incl. Inventar mit großer Sorgfalt zu behandeln. Es ist ausdrücklich untersagt, Inventar (z. B. Betten, Schränke, Sofa) umzustellen. Übernachtungen auf dem Sofa sind ebenfalls untersagt. Der Mieter ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleiter und Gäste entstandenen Schaden an der Mietsache zu ersetzen.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die Vorgabe der Gemeinde Glowe hinsichtlich der Mülltrennung zu beachten und einzuhalten.
4. Das Rauchen innerhalb des vermieteten Ferienhauses oder in der Sauna ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichteinhaltung werden anfallende Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt. Das Rauchen auf der Terrasse ist bei geschlossener Terrassentür und bei Benutzung der vorhandenen Aschenbecher gestattet.Besondere Vorsicht ist bezugnehmen auf das Reetdach geboten.
5. Die Hausordnung und die darin geregelten ortsüblichen Ruhezeiten sind vom Mieter einzuhalten.
6. Die Stühle im Außenbereich sind abends und bei Abwesenheit gegen Wegfliegen entsprechend zu sichern. Gleiches gilt für den Sonnenschirm. Dieser ist bei Nichtbenutzung in der Gartenhütte unterzubringen.
VII. Rücktritt vom Vertrag
1. Der Mieter kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Vermieter hat Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, die sich nach der Höhe des vereinbarten Mietzinses unter Abzug des Wertes für ersparte Aufwendungen sowie durch anderweitige Vermietung des Mietobjektes richtet.
2. Zwischen den Parteien wird eine Pauschalisierung dieses Entschädigungsanspruchs gem. Ziff. (1.) wie folgt vereinbart:
Bei Rücktritt vom Mietvertrag bleibt der Anspruch des Vermieters auf den vereinbarten Mietpreis bestehen. Dabei sind die Gründe des Nichtantritts unerheblich. Dies gilt auch bei vorzeitigem Auszug. Im Falle des Rücktritts des Mieters besteht ein pauschalierter Anspruch des Vermieters an Gebühren (in Prozent vom Gesamt-Mietpreis), nämlich 3 Monate und länger vor Mietbeginn in Höhe von 30 % des vereinbarten Mietpreises, 2 Monate bis 3 Monate vor Mietbeginn in Höhe von 60% des vereinbarten Mietpreises, 1 Monat und weniger vor Mietbeginn oder bei Nichtantritt in Höhe von 90% des vereinbarten Mietpreises.
3. Der Vermieter rät dem Mieter, zusammen mit der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung über den Vertragswert abzuschließen.
VIII. Kündigung wegen höherer Gewalt
Wird die Vertragsdurchführung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Mieter als auch der Vermieter den Vertrag kündigen. Insoweit gilt § 651 j BGB entsprechend.
IX. Haftung
1. Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Vertragspreis beschränkt, sofern der Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Vermieter herbeigeführt wird.
2. Für alle gegen den Vermieter gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Vertragspreises beschränkt.
3. Der Mieter ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sollte wider Erwarten Grund zur Beanstandung bestehen, ist der Mieter verpflichtet, diese an Ort und Stelle unverzüglich dem Objektverwalter mitzuteilen und Abhilfe zu verlangen.
